Zuerst hat die schlechte wirtschaftliche Lage bei den Ämtern dafür gesorgt, dass in den Veranlagungsbezirken weniger Fälle bearbeitet werden mussten. Dennoch sind die Rechtsbehelfstellen hoffnungslos unterbesetzt, bedingt durch die Einsparungen bei den Finanzämtern aber auch durch unmotiviertes Personal.

Immer wieder ist festzustellen, dass Angaben aus Erklärungen (auch von Beratern) erheblich abgeändert werden ohne auch nur eine Rückfrage gestellt zu haben (dem Anschein nach macht es die Statistik möglich). Wenn selbst die Verwaltung meint, sie brauche sich nicht an geltendes Recht zu halten, kann man das nicht von den Steuerpflichtigen verlangen. Mit jedem Schreiben versäumen es die Beamten nicht auf §§ 90 und 93 AO hinzuweisen, dabei wird übersehen, dass es auch die §§ 85, 88, 89 und 91 AO gibt.

Hier finde ich mein Finanzamt

andere Behörden

http://www.bff-online.de/Behoerdenverzeichnis/index.html

http://www.finanzamt.de

Bundesfinanzministerium

Jedes Gesetz ist auslegungsbedürftig, die Ministerien übernehmen regelmäßig die erste Auslegung indem die Beamten der Finanzverwaltung angewiesen werden gleiche Sachverhalte bundeseinheitlich auch gleich zu behandeln. Das geschieht durch Erlasse des Ministeriums oder OFD-Verfügungen, die dann bundesweit abgestimmte Ländererlasse darstellen. Dem BMF steht zudem die Richtlinienkompetenz für die Steuergesetze zu.

Link zum BMF: http://www.bundesfinanzministerium.de

Zum Download von Elster

Bundesamt für Finanzen

Das BfF vergibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Zur Überprüfung der USt-ID-Nr. gibt es nun ein Verfahren zur qualifizierten Anfrage über das Internet.

Seit 01.04.2005 können die Finanzämter über das BfF für einzelne Steuerpflichtige nachforschen

  • bei welchen inländischen Kreditinstituten
  • wie viele Konten bestehen

Um Verwechslungen weitgehend auszuschließen ist auch das Geburtsdatum anzugeben.
Nicht Gegenstand dieser Abfrage ist der Kontostand und oder die Kontenbewegungen.

Ab 2007 sollen endlich die einheitlichen Besteuerungsmerkmale kommen. Das heißt, dass sich nicht mehr nach jeden Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk auch die Steuernummer ändert. Die Nummer wird wohl ähnlich aufgebaut sein wie die Sozialversicherungsnummer.

Link http://www.bff-online.de/index.html

Bundesministerium der Justiz

Bundesamt für Finanzdienstleister

Erziehungsgeld und andere Infos finden Sie hier: Bundesfamilienministerium

Wer einen Job sucht kann auch mal hier reinschauen: Bundeswirtschaftsministerium

Nützliche Infos über internationale Steuerbestimmungen: Auswärtiges Amt

 
     
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letzte Aktualisierung: 14.08.2005